Steuertipps von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein B&S Lohnsteuerberatung e.V. aus Bremen
Sie Fragen, wir Antworten! Unsere FAQs zum Thema Steuern gibt es vorab hier für Sie.
Fragen und Antworten

Hier zum Thema Rentensteuer!

Die Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“ in aller Munde: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente? Fragen, die sich viele Rentner oft stellen.

Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung abgeben muss?
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 19.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 38.000 Euro. Aber Achtung: Begann die Rentenzahlung erst nach 2005 oder liegen noch andere Einkommen (z. B. Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietung) vor, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung nötig sein.

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche?
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres.
Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6% jährlich verzinst.

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?
Die Finanzämter erhalten erstmals ab Oktober 2009 von den Rentenversicherungs-
trägern alle Daten über Rentenzahlungen von 2005 bis 2008. Mit diesen Daten können die Finanzämter prüfen, ob Rentner in den vergangenen Jahren eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

Sollten Ihnen noch Fragen einfallen, bei denen Sie nach Antworten suchen, dann sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!

Werden Sie Mitglied und sichern sich unseren kompetenten Service zum Thema Steuererklärung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch....

Steuer-Fragen?
Rufen Sie uns an:
0421 / 16159607

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Mitglied werden

Ihr direkter Weg zum
Mitglied werden

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Steuerberatung

Hier geht es zu Ihrer
Steuerberatung

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Rechtsberatung

Wir bieten Ihnen zusätzliche
Rechtsberatung

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Mitglied werden

Ihr direkter Weg zum
Mitglied werden

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Steuerberatung

Hier geht es zu Ihrer
Steuerberatung

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen: Rechtsberatung

Wir bieten Ihnen zusätzliche
Rechtsberatung

B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Ihr Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen mit den wichtigen Downloads
B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Ihr Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen mit den wichtigen Downloads
B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Ihr Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen mit den wichtigen Downloads

Ihr Kontakt zu uns

   Rembertistraße 28
   28203 Bremen
   info@steuerberatung-bs.de
    Tel.: 0421 - 16159607

Unsere Bürozeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag:
    09:00 -14:00 und 15:00 - 16:45 Uhr
  • Mittwoch:
    09:00 - 14:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag:
    09:00 -14:00 Uhr

  • Andere Bürozeiten sind nach Absprache selbstverständlich möglich