Steuertipps von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein B&S Lohnsteuerberatung e.V. aus Bremen
Mit den richtigen Tipps sorgen wir gemeinsam für eine bessere Steuererstattung!
Ihre Steuererstattung
Steuererstattung mit B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Ihrem Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen

Durchschnittlich bringt die Einkommenssteuererklärung mehr als 900 Euro Erstattung!

Die Steuererklärung ist für viele ein rotes Tuch. Angesichts des Dschungels aus Gesetzesänderungen, Ausnahmeregelungen und Anlagen verzichten viele Steuerzahler darauf. Ein Fehler, denn nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfevereine, können über 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Der Aufwand lohnt also und bringt bares Geld!

Beispiel:
Die rund 500.000 Mitglieder eines bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins haben für das Jahr 2009 durchschnittlich rund 1.177 Euro erstattet bekommen. Vor allem die wieder eingeführte Pendlerpauschale und Handwerkerrechnungen führen zu den hohen Erstattungen – und für das Jahr 2010 wurden die Möglichkeiten sogar noch verbessert. Immerhin betrug die durchschnittliche Steuererstattung der Bundesbürger in den letzten Jahren rund 900 Euro pro Steuerbescheid. (laut Steuerrat24.de)

Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. „Die freiwillige Abgabe lohnt sich jedoch“, so die Lohnsteuerhilfevereine. Nach Schätzung der Lohnsteuerhilfevereine wird die durchschnittliche Erstattung für das Jahr 2010 mindestens ähnlich hoch sein, wie im Jahr davor. Die Steuerexperten empfehlen allen Arbeitnehmern und Rentnern zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Eine Rückzahlung ist für all jene möglich, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können.


Für wen sich die Abgabe lohnt?
Besonders lohnenswert ist die freiwillige Abgabe für Pendler, so die Lohnsteuerhilfe. Ab dem Jahr 2009 galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder die „alte“ Entfernungspauschale, wonach jeder Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit 30 Cent angerechnet wird. Diese sind im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Unter Werbungskosten fallen außerdem Ausgaben für Bewerbungen, Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung. Wichtig ist hier, dass die entstandenen Kosten nachgewiesen werden können. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Zu den Sonderausgaben zählen Beiträge zu Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen aber auch Spenden. Als außergewöhnliche Belastung können zum Beispiel Aufwendungen für die Ehescheidung oder Pflegekosten geltend gemacht werden. Kosten, die durch eine langwierige Krankheit oder eine Kur entstanden sind, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen und von der Steuer absetzbar. Was viele nicht wissen: Auch die Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Massage zählen dazu und mindern die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Ebenfalls lohnend sind Handwerkerrechnungen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft errechnen wir für Sie den voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung

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